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Bundesverfassungsgericht kippt das Nichtrauchergesetz

Die Rauchverbote sind verfassungswidrig – zumindest die in Berlin und Baden-Württemberg. Das höchste Gericht der Bundesrepublik gaben somit den Verfassungsbeschwerden zweier Gastwirte und eines Diskothekenbetreibers statt. Das dieses Urteil eine enorme Signalwirkung hat, ist selbstverständlich. Schließlich haben die anderen Bundesländer ähnliche Gesetze.

Im Folgenden heißt dies: In Eckkneipen, deren Fläche 75m² nicht übersteigt, darf wieder geraucht werden, sofern Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt wird, keine Speisen zum Verzehr in der Kneipe angeboten werden und an der Tür eine entsprechende Kennzeichnung erfolgt.

In Diskotheken darf absofort in einem separaten Extraraum geraucht werden, sofern dort keine Tanzfläche vorhanden ist und Personen unter 18 Jahren zur Diskothek keinen Zutritt erhalten. Bis Ende 2009 müssen die Gesetzgeber eine neue Lösung finden.

Auswirkungen wird dieser Urteilsspruch auch auf die anderen Bundesländer haben. Seit 1. Juli 2008 gibt es in jedem Land ein Gesetz zum Schutz der Nichtraucher. Einige Länder mußten ihre Gesetze aufgrund von Gerichtsentscheidungen wieder lockern.

Das Rauchverbot besteht jedoch weiterhin für alle anderen Restaurants und Kneipen, die zum einen eine größere Fläche von 75m² haben und einen separaten Raum zur Verfügung haben.

Eine Reaktion zu “Bundesverfassungsgericht kippt das Nichtrauchergesetz”

Fotoleinwand

Es ist wirklich traurig, dass bei uns in Deutschland immer alles so kompliziert sein muss. Wo ist denn das Problem, wenn die Raucher einfach kurz vor die Tür zum Rauchen gehen. In anderen Ländern klappt es ebenfalls problemlos. Aber die Deutschen fallen immer aus der Reihe…

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